Wien (OTS) – Der Bundesverband Photovoltaic Austria (PV Austria), die
Interessensvertretung der heimischen PV- und Batteriespeicherbranche,
sieht im aktuellen Entwurf der Systemnutzungsentgelte-
Grundsatzverordnung (SNE-G-V), zu dem die von der E-Control geführte
Begutachtung morgen endet, Verbesserungen gegenüber der ersten
Marktkonsultation. Bis zur geplanten Finalisierung im Herbst fordert
der Verband jedoch weitere Nachbesserungen in drei zentralen
Bereichen: bei den Netzanschlusskosten für Kleinanlagen, bei den
Regeln für Batteriespeicher sowie bei den Vorgaben für flexible
Netznutzung.
„Der Begutachtungsentwurf geht bereits in die richtige Richtung.
Damit die Verordnung jedoch die Praxis nicht ausbremst, müssen die
verbleibenden Hürden für Speicher und Netznutzer noch beseitigt
werden, um Planungssicherheit und Praxistauglichkeit zu
gewährleisten“ , betont Vera Immitzer , Geschäftsführerin von PV
Austria.
Wie dringlich der rasche Ausbau von Batteriespeicher ist, zeigt
eine kürzlich veröffentlichte Analyse von PV Austria : Denn bereits
heute wäre eine Speicherkapazität von 16 Gigawattstunden (GWh)
notwendig, um den Strompreis in den teuren Abendstunden zu senken –
das Fünffache der derzeit installierten Kapazität. „Die PV- und
Speicherbranche kann Projekte rasch umsetzen, braucht dafür aber
Rahmenbedingungen, die diese Investitionsentscheidungen begünstigen“
, fasst Herbert Paierl , Vorstandsvorsitzender von PV Austria,
zusammen.
Keine Zusatzbelastungen für Kleinanlagen
Der aktuelle Entwurf sieht eine deutlich erweiterte und damit
komplexere Berechnungsgrundlage für die Netzanschlusskosten vor.
Dabei bietet das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) bereits
eine politisch abgestimmte Grundlage, die eine nutzerfreundliche
Preisgestaltung sowie gewisse Ausnahmen vorsieht. PV Austria fordert,
sich bei der Gestaltung der Netzanschlusskosten konsequent an diesen
gesetzlichen Vorgaben zu orientieren, um vor allem die Komplexität zu
reduzieren.
Diskriminierungsfreie Speicherregeln
In den vergangenen Wochen ist viel über systemdienliche Speicher
philosophiert worden. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um
Speichersysteme, die Strom aus dem Netz beziehen, zwischenspeichern
und so das Netz entlasten, ohne dass dafür Netzgebühren anfallen.
Laut E-Control sollen jedoch nur bestimmte Speicher (etwa Stand-Alone
-Speicher) als systemdienlich gelten, und auch diese nur dann, wenn
sie an bereits stark ausgelasteten Netzknoten angeschlossen
sind/errichtet werden. Co-Location-Speicher, die an PV- oder
Windkraftanlagen gekoppelt sind, wären davon aktuell ausgenommen,
obwohl auch sie Strom aus dem Netz beziehen und damit ebenso
entlastend wirken.
PV Austria fordert daher, auch Co-Location-Batterien als
systemdienlich einzustufen. Zudem brauche es klare, handhabbare
Kriterien zur tatsächlichen Auslastung der Netzknoten. Nur so lasse
sich überhaupt feststellen, wo Speicher sinnvoll aushelfen können und
echte Systemdienlichkeit entsteht.
Planungssicherheit für flexible Entnahme
Stromkund*innen sollen in Zukunft sparen können, wenn sie sich
innerhalb selbst festgelegter Leistungsbereiche flexibel vom
Netzbetreiber steuern lassen. Dasselbe gilt auch für Batterien, die
Strom aus dem Netz beziehen. Ihnen winkt dafür eine Reduktion der
Netzkosten. PV Austria bewertet dieses neue Instrument grundsätzlich
positiv, fordert aber wirksame Anreize, wie eine spürbare Senkung des
Arbeitspreises. Eine Preisbindung über einen definierten Zeitraum
würde zusätzlich die notwendige Planbarkeit für
Investitionsentscheidungen schaffen.
„Wir werden den weiteren Prozess bis zur Finalisierung im Herbst
im konstruktiven Austausch mit der E-Control begleiten und uns dafür
einsetzen, dass die notwendigen Verbesserungen in die finale
Verordnung einfließen. Nur mit praxistauglichen Rahmenbedingungen
können Speicher ihren Beitrag zu einem stabilen und leistbaren
Stromsystem leisten“ , so Paierl abschließend.