Wien (OTS) – Die Bundesregierung hat heute im Ministerrat eine
Shrinkflation-
Kennzeichnungspflicht beschlossen. Damit soll laut Regierung
Shrinkflation – also die Reduktion der Füllmenge bei gleichbleibendem
Preis – künftig transparenter ausgezeichnet werden und die Teuerung
bekämpft werden.
„Wir verstehen total, dass Shrinkflation die Menschen ärgert. Uns
Händlern geht es genauso. Aber die Entscheidungen über sinkende
Füllmengen ohne Preisreduktion treffen die Produzenten , nicht die
heimischen Händler. Wenn der Handel jetzt für etwas bestraft wird,
das er gar nicht verursacht, dann belastet das nur unsere 140.000
Beschäftigten , die Überbringer der Botschaft, nicht jene, die sie
verursachen“ , sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in
einer ersten Stellungnahme.
Zwtl.: Shrinkflation ist ein Produzententhema, kein Händlerthema
Alle Entscheidungen über Verpackungsgrößen und Füllmengen von
Markenartikeln liegen bei den jeweiligen Herstellern aus der
Industrie bzw. dem Gewerbe. Die Händler besitzen ausschließlich bei
ihren Eigenmarken einen Gestaltungsfreiraum .
„Die Politik verwechselt hier Ursache und Wirkung und hängt dem
Handel eine aufwendige Shrinkflation-Kennzeichnungspflicht um. Diese
wird die Preise in den Regalen nicht reduzieren, sondern im
Gegenteil: Sie führt zu noch mehr Bürokratie , mehr Personalaufwand
und damit zu höheren Kosten “ , so Will .
Zwtl.: EU-weite Kennzeichnungspflicht für Hersteller wäre
verursachergerecht & fair
Eine EU-weite Kennzeichnungspflicht für Hersteller hätte hingegen
drei entscheidende Vorteile:
–
Sie wäre verursachungsgerecht , d.h. sie würde jene Akteure
sowohl rechtlich als auch in der öffentlichen Wahrnehmung in die
Pflicht nehmen, die für Shrinkflation verantwortlich sind;
–
Sie wäre unbürokratischer und kostengünstiger umsetzbar – es wäre
wesentlich einfacher, Shrinkflation einmal und zentral beim
Hersteller zu kennzeichnen (wo sie auch tatsächlich stattfindet),
anstatt tausende Male dezentral in allen Lebensmittelmärkten
Österreichs;
–
Sie hätte eine Lenkungswirkung , Hersteller würden es sich
vermutlich zweimal überlegen, versteckte Preiserhöhungen zu
praktizieren, wenn sie verpflichtet wären, dies klar sichtbar auf der
Verpackung mit einem Shrinkflation-Hinweis auszuweisen.
Die einseitige Verpflichtung des Handels, die Shrinkflation der
Hersteller 60 Tage lang kennzeichnen zu müssen, wird leider genau den
gegenteiligen Effekt haben, als die Bundesregierung anstrebt: Sie ist
eine massive Zusatzbelastung für die Nahversorger wie auch für die
140.000 Mitarbeiter:innen in den rund 9.400 Lebensmittelgeschäften in
Österreich. Ein vollsortierter Lebensmittelmarkt führt
durchschnittlich zwischen 8.000 und 20.000 verschiedene Artikel von
tausenden unterschiedlichen Herstellern. Eine gesetzliche
Verpflichtung für den Handel, all diese Artikel dauerhaft und
lückenlos zu monitoren und gesondert durch zusätzliche Pickerl oder
Informationsschilder zu kennzeichnen, wird sicherlich nicht dazu
beitragen, die Lebensmittelpreise in Österreich zu stabilisieren.
„Unsere Branche steht für volle Transparenz. Es sind
internationale Markenartikelhersteller, die Portionsgrößen reduzieren
bzw. Füllmengen schrumpfen und gleichzeitig die Preise gleich
belassen oder gar erhöhen. Daher wäre eigentlich die
Lebensmittelindustrie gefordert, auf Shrinkflation-Praktiken zu
verzichten oder diese korrekt auszuweisen“ , stellt Handelssprecher
Rainer Will klar.
In Deutschland hatte die Verbraucherzentrale Hamburg erst vor
wenigen Wochen eine Klage gegen den Lebensmittelgiganten Mondelez
beim Landgericht Bremen eingereicht. Der Vorwurf: Unlauterer
Wettbewerb durch eine „Mogelpackung“ bei der Schokomarke Milka.
Zwtl.: Teuerung endlich an der Wurzel bekämpfen
Eine Reduktion der Füllmenge eines bestimmten Artikels bei
gleichbleibendem Preis ist in der Regel zunächst eine Reaktion der
Hersteller auf steigende Produktionskosten (Rohstoffe, Personal,
Energie, Verpackung, etc.). Sie ist eine Alternative zur Anhebung des
Preises bei gleichbleibender Füllmenge/Verpackungsgröße, um den Preis
eines Produkts für die Kund:innen in einem bestimmten Rahmen zu
halten. Eine bloße Kennzeichnung der Füllmengenänderung ist jedoch
kein geeignetes Mittel zur Inflationsbekämpfung, denn die
Lebensmittelpreise werden sich erst dann stabilisieren, wenn auch die
Kostenanstiege in den o.g. Bereichen durch effektive Maßnahmen der
Politik wirksam eingedämmt werden.
Die Ursachen der Teuerung bei Lebensmitteln liegen in Österreich
bekanntlich an massiv gestiegenen Kosten für Energie, Personal und
Rohstoffe entlang der gesamten Wertschöpfungskette, die im
Lebensmittelhandel – dem letzten Glied in der Kette – kumuliert
zusammenlaufen. Mit einer durchschnittlichen Umsatzrendite von
lediglich 0,5% bis 2% sind die Einflussmöglichkeiten des
Lebensmittelhandels (LEH) begrenzt. Dass der heimische
Lebensmittelhandel NICHT von der Teuerung profitiert hat, wurde im
Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde 2023 klar dokumentiert.
Effektive Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung bei Lebensmitteln
müssen die Ursachen der Teuerung an der Wurzel angehen, insbesondere
durch eine spürbare Entlastung bei Energiepreisen, Personalkosten und
bürokratischem Aufwand .