Wien (OTS) – Zum Europäischen Gedenktag für die Opfer des
Nationalsozialismus am
23. August erinnert die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für
Menschen mit Behinderungen, Mag.a Christine Steger, an das Leid
unzähliger Menschen, die im totalitären Regime des 20. Jahrhunderts
in Europa verfolgt und getötet wurden. Menschen mit Behinderungen
zählten zu den ersten Opfern.
„Menschen mit Behinderungen waren unter dem
nationalsozialistischen Regime nicht nur systematischer
Diskriminierung ausgesetzt, sie wurden auch gezielt entrechtet,
zunächst Anfang der 1930er Jahren zwangssterilisiert und schließlich
ab 1940 systematisch ermordet“, so Steger. „Das menschenverachtende
NS-‚Euthanasie‘-Programm hatte das Ziel, als ‚lebensunwert‘
deklarierte Menschen systematisch zu vernichten.“
Zwtl.: Schloss Hartheim: Ein Ort des Schreckens und der Mahnung
Ein zentraler Tatort dieser Verbrechen war Schloss Hartheim in
Oberösterreich. Zwischen 1940 und 1944 wurden dort mehr als 30.000
Menschen mit körperlichen und psychosozialen Beeinträchtigungen,
psychischen Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten ermordet. Sie
wurden vergast, durch Medikamente getötet oder dem Tod durch
systematische Vernachlässigung ausgeliefert. Die Menschen kamen aus
psychiatrischen Anstalten, Pflegeeinrichtungen oder so genannten
Fürsorgeheimen.
Heute ist Schloss Hartheim eine Gedenkstätte und Bildungsstätte,
die eindrucksvoll daran erinnert, wozu ein Staat fähig ist, der
Menschen nach ihrem „Nutzen“ als Arbeitskraft beurteilt und ihre
Würde in Frage stellt.
„Schloss Hartheim ist ein Ort des Schmerzes, aber auch des
Erinnerns und Lernens“, so Steger. „Das Gedenken an die Opfer
verpflichtet uns, Menschenrechte heute aktiv zu schützen und
Antidiskriminierung in allen Lebensbereichen zu leben.“
Zwtl.: Appell für eine inklusive Erinnerungskultur
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen fordert, Gedenkorte wie Schloss Hartheim stärker in das
kollektive historische Bewusstsein einzubinden. Es brauche eine
Erinnerungskultur, die alle Opfergruppen sichtbar macht, auch jene,
deren Geschichten lange übergangen wurden. Gerade in Zeiten, in denen
Orte der Erinnerung zunehmend unter Druck geraten und ihre Rolle
hinterfragt wird, ist eine verstärkte Aufarbeitung der
österreichischen und internationalen Geschichte durch sichere
Erinnerungsstätten von zentraler Bedeutung.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass das Leid von Menschen mit
Behinderungen in der Geschichte marginalisiert bleibt. Gedenken muss
inklusiv, zugänglich und sichtbar sein, sowohl in Schulen und in
Museen als auch im öffentlichen Diskurs. Das ist auch eine
wesentliche Aufgabe der Politik“, so Steger.
Zwtl.: Verantwortung für Gegenwart und Zukunft
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Diese menschen- und
völkerrechtliche Verpflichtung darf nie relativiert werden. Nicht
gestern, nicht heute, nicht morgen“, so Steger.
Der Europäische Gedenktag ist nicht nur ein Anlass zur
Erinnerung, sondern auch ein klarer Auftrag für die Zukunft: für eine
inklusive, diskriminierungsfreie Gesellschaft, in der jeder Mensch
mit und ohne Behinderungen gleich an Rechten, Chancen und seiner
unteilbaren Würde ist.