Volksanwaltschaft schlägt Alarm: Fehlende Selbstbestimmung in Österreich
Am 19. Oktober 2026 erhob Volksanwalt Bernhard Achitz in Genf schwere Vorwürfe gegen das österreichische System der Erwachsenenvertretung. Bei der Staatenprüfung des UN-Zivilrechtspakts kritisierte er die mangelnde Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in Österreich. Diese alarmierenden Aussagen werfen ein grelles Licht auf die Missstände, die viele Bürger betreffen.
Was bedeutet Erwachsenenvertretung?
Erwachsenenvertretung ist ein rechtliches Instrument, das eingesetzt wird, wenn eine volljährige Person nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dies kann aufgrund von psychischen oder physischen Beeinträchtigungen der Fall sein. In solchen Fällen wird ein Vertreter bestimmt, der im Namen der betroffenen Person Entscheidungen trifft.
Doch was passiert, wenn dieser Vertreter nicht im besten Interesse des Betroffenen handelt? Genau das scheint in Österreich ein wachsendes Problem zu sein. Achitz berichtet von zahlreichen Fällen, in denen Menschen gegen ihren Willen in Pflegeeinrichtungen eingewiesen wurden oder ihnen notwendige Heilbehandlungen verweigert wurden.
Historische Hintergründe und internationale Vergleiche
Seit 1978 ist Österreich Vertragspartei des „Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte“. Dieses Abkommen verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Rechte ihrer Bürger zu respektieren und zu schützen. Doch trotz dieser Verpflichtung scheint Österreich in der Praxis hinterherzuhinken.
Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern zeigt sich, dass Österreich im Bereich der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen Nachholbedarf hat. Länder wie Schweden und die Niederlande haben Systeme etabliert, die stärker auf die Einbindung der Betroffenen abzielen. Diese Länder setzen verstärkt auf unterstützte Kommunikation, um den Willen der Betroffenen zu ermitteln und zu respektieren.
Die Auswirkungen auf den Alltag der Bürger
Für viele Menschen in Österreich bedeutet die aktuelle Praxis, dass sie ein Leben führen, das nicht ihren Wünschen entspricht. Eine 65-jährige Wienerin, die anonym bleiben möchte, berichtet: „Ich wurde gezwungen, meine Wohnung zu verlassen und in ein Heim zu ziehen, obwohl ich noch selbstständig leben könnte. Meine Wünsche wurden ignoriert.“
Solche Geschichten sind kein Einzelfall. Die Volksanwaltschaft erhält regelmäßig Beschwerden von Menschen, deren Leben ohne ihre Zustimmung gestaltet wird. Dies stellt nicht nur einen Eingriff in die Privatsphäre dar, sondern untergräbt auch das Vertrauen in das Rechtssystem.
Experten kritisieren: Ein System am Limit
Rechtsanwalt Dr. Thomas Müller, Experte für Menschenrechte, erklärt: „Das aktuelle System ist überlastet. Es gibt nicht genügend Ressourcen, um jedem Betroffenen die Aufmerksamkeit und Unterstützung zu bieten, die er oder sie benötigt.“
Besonders in Wien betreuen einzelne Kanzleien hunderte von Personen. Der persönliche Kontakt und die Erreichbarkeit der Vertreter sind oft unzureichend. Spezialisierte Erwachsenenschutzvereine, die Unterstützung bieten könnten, sind aufgrund begrenzter Kapazitäten ebenfalls überfordert.
Die Rolle der Bundesländer
Eigentlich liegt es in der Verantwortung der Bundesländer, zu verhindern, dass Erwachsenenvertretungen notwendig werden. Gesetzlich vorgesehene Unterstützerkreise, bestehend aus Angehörigen, Freunden und sozialen Diensten, sollen bei Entscheidungen in allen Lebensbereichen mitwirken. Doch laut Achitz fehlt es an einem ausreichenden Bewusstsein für die Bedeutung der Selbstbestimmung.
In Oberösterreich beispielsweise gibt es Initiativen, die auf die Stärkung der Selbstbestimmung abzielen. Diese Programme könnten als Vorbild für andere Bundesländer dienen, um die Situation zu verbessern.
Medizinische Entscheidungen ohne Mitspracherecht?
Auch in Alten- und Pflegeheimen wird häufig nur die Erwachsenenvertretung bei medizinischen Entscheidungen einbezogen. Achitz kritisiert: „Statt alle Möglichkeiten der unterstützten Kommunikation zu nutzen, wird der Wille der Betroffenen übergangen.“
Die Volksanwaltschaft führt derzeit eine Schwerpunktprüfung durch, um zu erheben, ob unterstützte Kommunikation in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen angewendet wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden 2027 erwartet und könnten einen Wendepunkt darstellen.
Jugendstrafvollzug: Ein weiteres Sorgenkind
Die Volksanwaltschaft hat auch den Jugendstrafvollzug im Visier. Artikel 10 des Pakts verpflichtet Österreich, Menschen in Haft mit Würde zu behandeln. Doch Achitz bemängelt den Mangel an Personal und Platz im Jugendstrafvollzug. Jugendliche werden oft gemeinsam mit Erwachsenen untergebracht, obwohl das Jugendgerichtsgesetz eine getrennte Unterbringung vorsieht.
Diese Missstände gefährden nicht nur den Zugang zu Bildung, sondern auch die Resozialisierung der Jugendlichen. Die Volksanwaltschaft fordert seit Jahren mehr Personal und eine altersgerechte Betreuung. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit würde das bereits überlastete System zusätzlich belasten.
Ein Blick in die Zukunft
Die Zukunft der Erwachsenenvertretung und des Jugendstrafvollzugs in Österreich hängt von der Bereitschaft der Politik ab, die notwendigen Reformen umzusetzen. Experten fordern eine umfassende Überarbeitung der bestehenden Gesetze und mehr Investitionen in unterstützende Strukturen.
Dr. Müller betont: „Ohne eine grundlegende Reform wird Österreich weiterhin hinter seinen internationalen Verpflichtungen zurückbleiben. Es ist an der Zeit, dass die Regierung handelt.“
Fazit: Ein Weckruf an die Politik
Der Bericht der Volksanwaltschaft ist ein dringender Weckruf an die österreichische Politik. Die Missstände in der Erwachsenenvertretung und im Jugendstrafvollzug können nicht länger ignoriert werden. Es ist an der Zeit, dass die Regierung handelt und die Rechte ihrer Bürger ernst nimmt.
Die kommenden Monate werden zeigen, ob Österreich bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die Selbstbestimmung seiner Bürger zu stärken und die internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Druck von Seiten der Volksanwaltschaft und der internationalen Gemeinschaft wächst. Die Welt schaut genau hin.